Jetzt Spenden

Für eine solidarische, soziale Gesellschaft

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Für eine solidarische, soziale Gesellschaft

Über die letzten Jahre ist der Spendenmarkt anspruchsvoller geworden. Denn die Zahl der Organisationen wächst, die auf private Spenden angewiesen sind. Mit Ihrer Spende stärken Sie den Opferschutz und helfen, erlittenen Schmerz zu lindern und Perspektiven zu geben. Sie leisten einen wichtigen Beitrag zu einer «caring society», zu einer solidarischen, sozialen Gesellschaft.

Es freut uns, wenn Sie Ihre Wertschätzung unserer Arbeit gegenüber mit einer Spende zum Ausdruck bringen.

Spendenkonto:
CH55 0900 0000 6046 7407 0

QR-Rechnung: QR Rechnung

Weshalb die Opferhilfe beider Basel auf Spenden angewiesen ist

Die Opferhilfe beider Basel arbeitet auf Basis einer Leistungsvereinbarung mit den Trägerkantonen Basel-Stadt und Basel-Landschaft. Darin sind Aufgaben, Ziele und Finanzierung geregelt. Die Finanzierung ist so bemessen, dass die Geschäftsstelle ordentlich funktionieren und die gesetzliche Hilfe für die Opfer leisten kann. Die Trägerkantone schreiben aber auch vor, dass wir Spendeneinnahmen generieren müssen.

Spenden sind zentral, damit wir Opfer in Notlagen unterstützen können. Sie fliessen in den Nothilfefonds, über den wir Leistungen erbringen können, die nicht unter das Opferhilfegesetz (OHG) fallen. Es gibt immer wieder Situationen, in denen uns das Gesetz die Hände bindet. Ein Beispiel ist ein Verkehrsunfall, bei dem der Hund eines Klienten verletzt wurde. Die medizinische Behandlung des Hundes wurde aus dem Notfonds finanziert. Auch im Fall einer Mutter und ihren zwei Kindern, die über mehrere Jahre unter häuslicher Gewalt gelitten hatten, konnten wir dank Spendengeldern einen längst fälligen Ferienaufenthalt  ermöglichen.

Auch Präventionsarbeit können wir nur dank Spenden leisten. Sie wird nicht durch das Opferhilfegesetz abgedeckt. Unsere Fachleute besuchen zum Beispiel Schulklassen, um über Gewalt zu sprechen. Und sie zeigen jungen Menschen auf, wie sie sich abgrenzen und dafür schützen, angefasst zu werden.

Psychische Gewalt wie Beleidigungen, verbale Erniedrigung, Beschimpfungen, Suizidandrohungen und auch Beschuldigungen kann nicht immer mit einem Straftatbestand verbunden werden. In solchen Fällen greift das Opferhilfegesetz nicht. Doch psychische Gewalt tritt häufig auf und das Leiden ist gross. Dank Spendeneinnahmen können wir Opfern Zugang zu Hilfeleistungen und notwendigen Therapien bieten, gerade bei psychischer Gewalt innerhalb von Beziehungen.

Schliesslich ist die Opferhilfe beider Basel auf Projektspenden angewiesen, um wichtige Dienstleistungen und Entwicklungen für die Opfer zu ermöglichen. Dazu zählen die Chatberatung, das Projekt «ist Louise hier» und #bleibnichtallein im Kinder- und Jugendbereich.