Das Opferhilfegesetz
Das Opferhilfegesetz ist seit dem 1. Januar 1993 in Kraft. Am 1. Januar 2009 ist das revidierte Opferhilfegesetz in Kraft getreten.
Opfer von Straftaten haben
- Anspruch auf Beratung und Information
- Besondere Rechte im Strafverfahren
- Anspruch auf finanzielle Hilfe
Wurden Sie durch eine Straftat verletzt? Dann haben Sie Anspruch auf kostenlose Beratung sowie Unterstützung durch die Opferberatungsstelle.