Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz
Sexuelle Belästigung hat nichts mit einem Flirt, mit Liebe oder einem lockeren Arbeitsklima zu tun, sondern ist eine Missachtung der persönlichen Grenzen. Diese Grenzen bestimmt jede und jeder selbst.
Wer eine Frau oder einen Mann am Arbeitsplatz belästigt, wer andere mit Worten, Gesten oder Taten demütigt, verletzt geltendes Recht.
Sexuelle Belästigungen zeigen sich in verschiedenen Formen. Dazu gehören:
- anzügliche Bemerkungen, sexistische Sprüche und Witze
- scheinbar zufällige Körperberührungen und aufdringliches Verhalten
- Annäherungsversuche oder Einladungen, die mit Vorteilen locken
- Vorzeigen, Aufhängen, Auflegen oder Verschicken von pornografischem Material (auch elektronisch) im Arbeitsumfeld
- sexuelle und körperliche Übergriffe
Sexuelle Belästigung kann an den unterschiedlichsten Orten stattfinden, beispielsweise im Büro, im Lagerraum, im Lift, auf dem Betriebsausflug, am Kopierer oder im Vorbeigehen. Häufig geschieht sie aber auch per Telefon, E¬-Mail oder SMS.
Auch Frauen können bei sexueller Belästigung Täterinnen sein. In der Praxis sind die Täter aber mehrheitlich Männer und die Opfer grösstenteils Frauen.
Gesetzlich verboten
Das Gleichstellungsgesetz verbietet sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz. Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber sind gesetzlich verpflichtet, ihre Angestellten vor sexueller Belästigung zu schützen. Zudem sind Erpressung oder Erzwingen sexueller Beziehungen, körperliche Übergriffe, sexuelle Nötigung und Vergewaltigung Tatbestände des Strafgesetzbuches.