WEGWEISUNG 

Was ist eine Wegweisung? 

Die Polizei kann eine Gewalt ausübende Person aus der Wohnung oder dem Haus weisen und ihr die Rückkehr für zwölf Tage verbieten. Die weggewiesene Person darf in dieser Zeit auch keinen Kontakt mit den Gewaltbetroffenen aufnehmen. Das Betretungsverbot gilt für die Wohnung/das Haus und die unmittelbare Umgebung. 

Was können Sie für Ihre Sicherheit tun? 

  • Wenn die gewalttätige Person trotz polizeilicher Wegweisung in Ihrer Wohnung/Haus auftaucht, rufen Sie bitte sofort die Polizei, Telefonnummer 117 oder 112.
  • Wenn Sie sich trotz der Wegweisung bedroht fühlen, wenden Sie sich an die Polizei.
  • Benötigen Sie Schutz in einer Notunterkunft, dann gibt es folgende Möglichkeiten: Frauen können Sie sich an das Frauenhaus wenden. Das Telefon mit der Nummer 061 681 66 33 ist rund um die Uhr besetzt.
  • Wenn Sie sich für eine Trennung von ihrem Partner, resp. ihrer Partnerin, entscheiden, haben Sie die Möglichkeit, die Wegweisungszeit zu verlängern. Dazu müssen Sie einen Antrag stellen und diesen innerhalb von 10 Tagen seit der Wegweisung beim Zivilgericht/Bezirksgericht eingeben. Wir als Beratungsstelle oder auch AnwältInnen können Ihnen dabei behilflich sein. 

Beratung und Unterstützung 

Wurde Ihr Ehemann/Partner weggewiesen, so haben Sie als gewaltbetroffene Person Anrecht auf eine umfassende Beratung zum Thema Wegweisung und Ihre hiermit verbundenen rechtlichen Möglichkeiten. 

  • Wir informieren Sie über Fragen der Trennung, bezüglich der Kinder, des Strafverfahrens, der finanziellen Situation, über Aufenthaltsstatus und vieles mehr
  • Wir helfen Ihnen dabei, Entscheidungen zu treffen
  • Wir setzen uns für Sie bei Ämtern und Fachstellen ein
  • Wir sind Ihnen dabei behilflich, Ihre Rechte zu wahren 

Weitere Infos: 

Wegweisung BS („Häusliche Gewalt ist kein Tabu“)
Wegweisung BL („Wer schloht dä goht“) 

Sie ereichen uns unter 061 205 09 10