
Was bedeutet Opferhilfe?
In der Schweiz gibt es ein Bundesgesetz über die Hilfe an Opfer
von Straftaten: das Opferhilfegesetz (OHG).
Das OHG ist ein junges Gesetz, das 1993 in Kraft getreten ist. Das Opferhilfegesetz
sieht konkrete Hilfeleistungen für dich vor, wenn du:
- erheblicher körperlicher oder psychischer Gewalt ausgesetzt
warst oder bist (z. B. Körperverletzung, Tötungsdelikte, schwere
Bedrohung)
- sexuelle Gewalt erlebt hast
- Opfer eines Verkehrsunfalls mit Körperverletzung geworden bist
- Beratung
Auf Beratung hast du immer einen Anspruch; unabhängig von der Schwere
dessen, was dir zugestossen ist!
Wir informieren dich darüber, wie und wo du Anzeige erstatten kannst,
wie ein Strafverfahren oder eine Gerichtsverhandlung genau ablaufen.
Welche Fragen dir gestellt werden etc. Du kannst dich bei uns informieren.
Die Entscheidung, was du tun wirst, ist bei dir.
Wir begleiten dich auf Wunsch auch zu Anzeigeerstattung, zu Einvernahmen
und zu Gerichtsverhandlungen.
- Schutz und Rechte im Strafverfahren
Als Opfer stehen dir verschiedene Rechte im Strafverfahren zu, z. B.:
- du darfst bei Befragungen durch die Polizei und Behörden
eine Vertrauensperson mitnehmen;
- du darfst dich, bzw. deine Angehörigen (Mutter, Vater, Geschwister...)
dürfen sich am Strafverfahren beteiligen, finanzielle Ansprüche
geltend machen und verlangen, dass euch sämtliche Entscheide
und Urteile mitgeteilt werden;
- bei Sexualdelikten hast du das Recht, dich durch eine Person deines
Geschlechts befragen zu lassen; du kannst verlangen, dass eine Begegnung
mit dem Täter möglichst vermieden wird, dass die Öffentlichkeit
bei der Gerichtsverhandlung ausgeschlossen wird und dass dem urteilenden
Gericht mindestens eine Person deines Geschlechts angehört.
- Finanzielle Leistungen
Das Opferhilfegesetz sieht unter bestimmten Voraussetzungen finanzielle
Leistungen vor für Kosten, die dadurch entstanden sind, dass du
Opfer geworden bist. Das können Kosten für eine ärztliche
Untersuchung, für eine Therapie oder für das Honorar von AnwältInnen
sein.
- Entschädigungs- und Genugtuungsleistungen
Sind bestimmte Voraussetzungen erfüllt, kannst du vom Kanton finanzielle
Leistungen beanspruchen:
- Entschädigung für den durch die Straftat erlittenen
Schaden, wenn dein oder das Einkommen deiner Eltern unter einem
bestimmten Betrag liegen.
- Genugtuungsleistungen für erlittenes schweres Unrecht.
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