TRIANGEL        
        BeratungTeamGewalt?LageplanLinksMaterialien  
           
 


   

Opferhilfe
Was bedeutet Opferhilfe?

In der Schweiz gibt es ein Bundesgesetz über die Hilfe an Opfer von Straftaten: das Opferhilfegesetz (OHG).
Das OHG ist ein junges Gesetz, das 1993 in Kraft getreten ist. Das Opferhilfegesetz sieht konkrete Hilfeleistungen für dich vor, wenn du:

  • erheblicher körperlicher oder psychischer Gewalt ausgesetzt warst oder bist (z. B. Körperverletzung, Tötungsdelikte, schwere Bedrohung)
  • sexuelle Gewalt erlebt hast
  • Opfer eines Verkehrsunfalls mit Körperverletzung geworden bist

  1. Beratung
    Auf Beratung hast du immer einen Anspruch; unabhängig von der Schwere dessen, was dir zugestossen ist!
    Wir informieren dich darüber, wie und wo du Anzeige erstatten kannst, wie ein Strafverfahren oder eine Gerichtsverhandlung genau ablaufen. Welche Fragen dir gestellt werden etc. Du kannst dich bei uns informieren. Die Entscheidung, was du tun wirst, ist bei dir.
    Wir begleiten dich auf Wunsch auch zu Anzeigeerstattung, zu Einvernahmen und zu Gerichtsverhandlungen.

  2. Schutz und Rechte im Strafverfahren
    Als Opfer stehen dir verschiedene Rechte im Strafverfahren zu, z. B.:
    • du darfst bei Befragungen durch die Polizei und Behörden eine Vertrauensperson mitnehmen;
    • du darfst dich, bzw. deine Angehörigen (Mutter, Vater, Geschwister...) dürfen sich am Strafverfahren beteiligen, finanzielle Ansprüche geltend machen und verlangen, dass euch sämtliche Entscheide und Urteile mitgeteilt werden;
    • bei Sexualdelikten hast du das Recht, dich durch eine Person deines Geschlechts befragen zu lassen; du kannst verlangen, dass eine Begegnung mit dem Täter möglichst vermieden wird, dass die Öffentlichkeit bei der Gerichtsverhandlung ausgeschlossen wird und dass dem urteilenden Gericht mindestens eine Person deines Geschlechts angehört.

  3. Finanzielle Leistungen
    Das Opferhilfegesetz sieht unter bestimmten Voraussetzungen finanzielle Leistungen vor für Kosten, die dadurch entstanden sind, dass du Opfer geworden bist. Das können Kosten für eine ärztliche Untersuchung, für eine Therapie oder für das Honorar von AnwältInnen sein.


  4. Entschädigungs- und Genugtuungsleistungen
    Sind bestimmte Voraussetzungen erfüllt, kannst du vom Kanton finanzielle Leistungen beanspruchen:
    • Entschädigung für den durch die Straftat erlittenen Schaden, wenn dein oder das Einkommen deiner Eltern unter einem bestimmten Betrag liegen.
    • Genugtuungsleistungen für erlittenes schweres Unrecht.