Die Tätigkeit der Opferhilfe stützt sich auf das schweizerische Opferhilfegesetz. Dieses garantiert Ihnen als Opfer einer Straftat wirksame Hilfe in folgenden Bereichen:

Beratung
 
Sie haben Anrecht auf kostenlose Beratung, Information und Begleitung durch eine anerkannte Opferhilfestelle

Schutz und Rechte im Strafverfahren
 
Als Opfer stehen Ihnen verschiedene Verfahrensrechte zu, zum Beispiel:

  • Sie dürfen sich von einer Vertrauensperson zu Befragungen durch die Polizei
    und Behörden begleiten lassen
  • Sie können sich am Strafverfahren beteiligen und Ihre finanziellen Ansprüche geltend machen
  • Bei Sexualdelikten haben Sie das Recht, sich durch eine Person des gleichen Geschlechts befragen zu lassen.

 Entschädigugs- und Genugtuungsleistungen

Sie haben die Möglichkeit, Entschädigungs- und Genugtuungsforderungen im Strafverfahren gegen die Täterschaft geltend zu machen. Falls die Täterschaft oder andere Kostenträger (z.B. Versicherungen) nicht für den entstandenen Schaden aufkommen, so besteht die Möglichkeit, finanzielle Lesitungen beim Kanton geltend zu machen. Bitte beachten Sie: Entschädigungs- und Genugtuungsforderungen müssen innert fünf Jahren nach der Straftat bei der zuständigen Behörde des Kantons, in dem die Straftat verübt wurde, angemeldet werden. Danach besteht kein Anspruch mehr!


Sie ereichen uns unter 061 205 09 10