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bo / Beratung für Opfer von Straftaten
Hier werden Sie beraten, wenn eine Straftat gemäss Opferhilfegesetz vorliegt, die weder häusliche noch sexuelle Gewalt beinhaltet. Das kann Raub, Körperverletzung, Tötung oder Tötungsversuch, Freiheitsberaubung, Drohung oder Nötigung sein. Wir unterstützen Sie bei der Geltendmachung von Entschädigungs-/Genugtuungsforderungen.
Bei einem Verkehrsunfall, Arbeitsunfall oder einem ärztlichen Kunstfehler bieten wir den Opfern oder ihren Angehörigen Beratung und Unterstützung auch bei der Klärung versicherungsrechtlicher Fragen.
bo@opferhilfe-bb.ch
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