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Wenn Sie durch eine Straftat in Ihrer körperlichen, sexuellen oder psychischen Integrität unmittelbar verletzt worden sind, haben Sie nach Gesetz Anrecht auf Opferhilfe. Auch Angehörige von Opfern können diese Hilfe in Anspruch nehmen. Angesprochen sind Frauen, Männer, Jugendliche und Kinder, die Opfer wurden von:
- Körperverletzung, Raub, Freiheitsberaubung, Drohung oder Nötigung

- häuslicher, sexueller oder psychischer Gewalt

- Verkehrsunfällen oder Arbeitsunfällen
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